Die Corona-Pandemie erweist sich als Techniktreiber im Gerichtsalltag. Zum einen laufen schon seit einigen Jahren Pilotprojekte, wie die Einführung von eAkten, zum anderen wird immer häufiger von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, per Videokonferenz im Zivilprozess mündliche Verhandlungen durchzuführen. Es zeigt sich nun, dass die geltende Regelung des § 128 a ZPO vor dem „Internetvideo-Zeitalter“ konzipiert wurde. Die Anwendung der Vorschrift bedarf zudem einer entsprechenden technischen Ausstattung des Gerichts, auf die aber kein Anspruch aus der Vorschrift abgeleitet werden kann. Dennoch sind in Bayern seit Juli 2021 alle 99 bayerischen Gerichte mit dem Zugang zu Videokonferenzanlagen ausgestattet worden. Insgesamt sind 108 Videokonferenzanlagen, insbesondere mit der verstärkten Ausstattung der Gerichte seit dem Jahr 2018, beschaffen worden.
Kategorie: Publikationen
Infobrief: Umweltschutz in der Werbung
Bei Kaufentscheidungen spielen für den Verbraucher die Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit der Anbieter heute eine enorme Rolle, sodass immer häufiger Unternehmen mit diesen Eigenschaften werben. Doch auch dabei sind die Vorschriften des Lauterkeitsrechts zu beachten, da nicht ohne Weiteres jedes Unternehmen mit Umweltfreundlichkeit oder Nachhaltigkeit werben darf, wenn es dadurch zu einer Irreführung der Verbraucher kommt. Eine EU-weite Untersuchung hat ergeben, dass viele Werbeangaben über die Nachhaltigkeit von Produkten oder Dienstleistungen gegen Verbraucherschutzvorschriften verstoßen. Bei über 40% der geprüften Produkte seien irreführende Angaben festgestellt worden, meldet das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.
Infobrief: Rankings im Internet
Im September 2020 haben wir bereits über die unionsrechtlichen Änderungen durch die Omnibus-Richtlinie berichtet, die unter anderem Regelungen zu dem Umgang mit Online-Bewertungen und Rankings enthält. Nach einem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 4.11.2020 und dem Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht“ der Bundesregierung vom 20.1.2021 wurde am 10.06.2021 das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Es kam mit dem Beschluss des Bundesrates, keinen Antrag nach Art. 77 Abs. 2 GG zu stellen, zustande. Das Gesetz dient der Umsetzung der Vorgaben aus der Omnibus-Richtlinie 2019/2161 und soll am 28.05.2022 in Kraft treten.
Infobrief: Preisdarstellung nach der Umsatzsteuersenkung im Rahmen des Corona-Konjunkturpaketes
Zur Bewältigung der Corona-Krise wurde
ein Konjunkturpaket beschlossen,[1]
das unter anderem den Umsatzsteuersatz von 19 auf 16 Prozent, beziehungsweise
von sieben auf fünf Prozent absenkt, um so die Binnennachfrage anzukurbeln.
Diese Reduzierung gilt für den Zeitraum vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020. Neben dem
positiven Effekt dieser Steuersenkung auf die Nachfrage entsteht allerdings
auch ein erheblicher Umstellungsaufwand. Aufgrund der gesetzlichen Pflicht zur
Gesamtpreisangabe fürchten viele Unternehmen Abmahnungen, wenn die Preise nicht
an den neuen, reduzierten Umsatzsteuersatz angepasst werden. Dieser Beitrag
soll daher den betroffenen KMU eine Hilfestellung geben, die Preise der eigenen
Waren rechtskonform anzugeben.
[1] Zweites Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise vom 29. Juni 2020 – Zweites Corona-Steuerhilfegesetz – (BGBl. I S. 1512).
Infobrief: Vorteile für KMU aus der neuen Verordnung (EU) 2019/1150
Die Verordnung (EU) 2019/1150 (auch genannt: „Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz“ oder „Platform-to-Business-VO“, kurz: „P2B-VO“) regelt die Beziehung von gewerblichen Nutzern (Unternehmen) und Online-Vermittlungsdiensten (Plattformen) sowie Online-Suchmaschinen. In diesem Beitrag soll vor allem auf die für Plattformen geltenden Regelungen, die auch für KMU höchste Relevanz haben, eingegangen werden.
Infobrief: BGH schränkt die Verwendbarkeit von Testsiegeln ein
Rezensionen von Produkten oder Dienstleistungen helfen Kunden bei der
Auswahl und sind damit auch ein effektives Werbemittel für den
Online-Verkäufer. Aber kann der Verkäufer abgemahnt werden, wenn
Kunden in Rezensionen irreführenden Behauptungen aufstellen, die der
Verkäufer selbst nicht tätigen dürfte? Dazu hat der BGH in einem
aktuellen Urteil stellung genommen.
Weitere Informationen finden Sie im beigefügten Infobrief.
Umfrage zu Erholung und Digitalisierung
Aktuell untersucht der Lehrstuhl für Psychologie II (Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie) wie Erholung im Zeitalter der Digitalisierung noch besser gelingen kann. Die Umfrage beleuchtet dabei das Erholungsverhalten von Beschäftigten über den Zeitraum von einer Woche. Als besonderen Anreiz erhalten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer direkt nach Abschluss der Untersuchung einen individuellen Rückmeldebericht über Ihr Energie- und Erholungsniveau.
Alle weiteren Informationen und die Anmeldung zur Studie finden Sie hier: https://www.unipark.de/uc/erholen/
Wie gelingt Erholung im Zeitalter der Digitalisierung?
Die Veränderung der Arbeitswelt durch die Digitalisierung hat auch Auswirkung auf die Erholung von Beschäftigten. Der Lehrstuhl für Psychologie II (Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie) hat sich mit dem aktuellen Forschungsstand befasst und die wichtigsten Ergebnisse in einem Bericht zusammengefasst. Außerdem erhalten Beschäftigte und Führungskräfte/Unternehmen kurze, praktische Tipps wie Erholung gefördert werden kann. Den Bericht können Sie hier herunterlanden.
Die Digitalisierung hat in Mainfranken noch Luft nach oben
In einer aktuellen Studie der Universität Würzburg in Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer (IHK) Würzburg-Schweinfurt wurde der Stand der Digitalisierung mainfränkischer Unternehmen untersucht. Marcus Fischer, Florian Imgrund und Axel Winkelmann vom Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsinformatik haben seit Juli 2019 mehr als 45 mittelständische Unternehmen aus Handel, Dienstleistung und Industrie besucht und Interviews durchgeführt.
Ergebnis: Viele Unternehmen in Mainfranken haben bei ihrer Digitalisierung noch Luft nach oben.
Den vollständigen Bericht werden wir in Kürze veröffentlichen.
Lesen Sie mehr dazu im aktuellen Bericht der Mainpost Würzburg.