Infobrief: Preisdarstellung nach der Umsatzsteuersenkung im Rahmen des Corona-Konjunkturpaketes

Zur Bewältigung der Corona-Krise wurde ein Konjunkturpaket beschlossen,[1] das unter anderem den Umsatzsteuersatz von 19 auf 16 Prozent, beziehungsweise von sieben auf fünf Prozent absenkt, um so die Binnennachfrage anzukurbeln. Diese Reduzierung gilt für den Zeitraum vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020. Neben dem positiven Effekt dieser Steuersenkung auf die Nachfrage entsteht allerdings auch ein erheblicher Umstellungsaufwand. Aufgrund der gesetzlichen Pflicht zur Gesamtpreisangabe fürchten viele Unternehmen Abmahnungen, wenn die Preise nicht an den neuen, reduzierten Umsatzsteuersatz angepasst werden. Dieser Beitrag soll daher den betroffenen KMU eine Hilfestellung geben, die Preise der eigenen Waren rechtskonform anzugeben.


[1] Zweites Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise vom 29. Juni 2020 – Zweites Corona-Steuerhilfegesetz – (BGBl. I S. 1512).