ERP-Leitfaden erfolgreich veröffentlicht

Für viele Unternehmen ist die Auswahl einer passenden #Softwarelösung für die eigenen Prozesse noch immer einer großer Herausforderung. Gemeinsam mit der IHK Würzburg-Schweinfurt habe wir einen Leitfaden zur Auswahl und Einführung von #ERP-Software in #kmu erarbeitet.

Sie finden den kostenfreien Leitfaden auf der Webseite der IHK Würzburg-Schweinfurt: ERP-Leitfaden herunterladen

Ebenso möchten wir uns bei der #ERP-Herstellern bedanken, welche unseren kostenfreien Leitfaden mit Feedback, Informationen und Grafiken unterstützt haben:

ams.Solution AG

Asseco Solutions DACH

IAS – Industrial Application Software

e.bootis ag

HELIUM 5 ERP-Software

Haufe Group

KUMAVISION AG

myfactory International GmbH

oxaion

proALPHA

PSI Automotive & Industry GmbH

INOSYS GmbH

SYNERPY GmbH

TimeLine Business Solutions Group

weclapp SE

4SELLERS

JTL-Software-GmbH

Pickware GmbH

tricoma

Infobrief: Videokonferenz im Zivilprozess

Die Corona-Pandemie erweist sich als Techniktreiber im Gerichtsalltag. Zum einen laufen schon seit einigen Jahren Pilotprojekte, wie die Einführung von eAkten, zum anderen wird immer häufiger von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, per Videokonferenz im Zivilprozess mündliche Verhandlungen durchzuführen. Es zeigt sich nun, dass die geltende Regelung des § 128 a ZPO  vor dem „Internetvideo-Zeitalter“ konzipiert wurde. Die Anwendung der Vorschrift bedarf zudem einer entsprechenden technischen Ausstattung des Gerichts, auf die aber kein Anspruch aus der Vorschrift abgeleitet werden kann. Dennoch sind in Bayern seit Juli 2021 alle 99 bayerischen Gerichte mit dem Zugang zu Videokonferenzanlagen ausgestattet worden. Insgesamt sind 108 Videokonferenzanlagen, insbesondere mit der verstärkten Ausstattung der Gerichte seit dem Jahr 2018, beschaffen worden.

Infobrief: Umweltschutz in der Werbung

Bei Kaufentscheidungen spielen für den Verbraucher die Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit der Anbieter heute eine enorme Rolle, sodass immer häufiger Unternehmen mit diesen Eigenschaften werben. Doch auch dabei sind die Vorschriften des Lauterkeitsrechts zu beachten, da nicht ohne Weiteres jedes Unternehmen mit Umweltfreundlichkeit oder Nachhaltigkeit werben darf, wenn es dadurch zu einer Irreführung der Verbraucher kommt. Eine EU-weite Untersuchung hat ergeben, dass viele Werbeangaben über die Nachhaltigkeit von Produkten oder Dienstleistungen gegen Verbraucherschutzvorschriften verstoßen. Bei über 40% der geprüften Produkte seien irreführende Angaben festgestellt worden, meldet das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.

Infobrief: Rankings im Internet

Im September 2020 haben wir bereits über die unionsrechtlichen Änderungen durch die Omnibus-Richtlinie berichtet, die unter anderem Regelungen zu dem Umgang mit Online-Bewertungen und Rankings enthält. Nach einem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 4.11.2020 und dem Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht“ der Bundesregierung vom 20.1.2021 wurde am 10.06.2021 das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Es kam mit dem Beschluss des Bundesrates, keinen Antrag nach Art. 77 Abs. 2 GG zu stellen, zustande. Das Gesetz dient der Umsetzung der Vorgaben aus der Omnibus-Richtlinie 2019/2161 und soll am 28.05.2022 in Kraft treten.

Studie: eReadiness deutscher Unternehmen

Im Rahmen der Studie wurde untersucht, inwiefern Unternehmen der Herausforderungen der Digitalisierungsstudie gewachsen sind. Durchgeführt über einen längeren Zeitraum, liefert die Studie Anhaltspunkte, wie der Stand der Unternehmen in Bezug auf Digitalisierungsbestreben ausgeprägt ist. Anstatt eine gesamtheitliche Ansicht zu erzielen, untersucht die Studie insbesondere interne Faktoren der Digitalisierung, zusammengefasst unter dem Begriff eReadiness. Die Studie basiert auf dem Perceived E-Readiness Model von Molla und Licker (2005), welches eine stufenweise Einordnung der eReadiness von Unternehmen erlaubt. Im Rahmen der Studie wurden 22 Unternehmen befragt, welche zum Zeitpunkt der Umfrage hauptsächlich unter die KMU-Definition fallen. Die Ergebnisse zeigen, dass insbesondere kleine und Kleinstunternehmen erhebliche Schwierigkeiten haben, aufgrund mangelnder eReadiness Digitalisierungsbestreben durchzuführen. Während einige Unternehmen durchaus eine gewisse eReadiness besitzen, verfügt ein Großteil der Unternehmen nur über grundlegende IT-Ressourcen, -Infrastruktur, sowie -KnowHow. Die Studie offenbart, dass den Unternehmen weiterhin durch effektive Kommunikation die Vorzüge der Digitalisierung aufgezeigt werden müssen. Gleichzeitig müssen die Unternehmen bei ihren grundlegenden Digitalisierungsbestrebungen gut unterstützt werden.

Infobrief: Bewertungen im Internet

Schon im September haben wir in einem Info-Brief über die unionsrechtlichen Änderungen durch die Omnibus-Richtlinie berichtet, die unter anderem Regelungen zu dem Umgang mit Online-Bewertungen enthält. Nach einem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 4.11.2020 liegt inzwischen ein Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht“ der Bundesregierung (UWG-RegE) vom 20.1.20212 vor, der der Umsetzung der Vorgaben aus der Omnibus-Richtlinie 2019/2161 dient. Erfahren Sie in diesem Infobrief, welche neuen Reglungen für Bewertungen im Internet durch den Entwurf erbracht werden sollen.

Infobrief: Digitalisierung im Notariat

Für die Gründung einer GmbH bedarf es nach § 2 Abs. 1 GmbHG der notariellen Beurkundung. Für eine notarielle Beurkundung ist es nach derzeitiger Rechtslage notwendig, persönlich vor dem Notar zu erscheinen und die Beurkundung seiner Willenserklärungen vornehmen zu lassen (§ 13 BeurkG). Eine Beurkundung über Fernkommunikationsmittel ist grundsätzlich nicht möglich. Diesbezüglich hat das Europäische Parlament die Richtlinien (EU) 2019/1151 zum Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht verabschiedet.

Nachbericht: Kaminabend 2020

Strategen und Unternehmer folgten der Einladung des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsinformatik in Würzburg

„Was ist der neue Treibstoff im E-Commerce?“, war in der Einladung zum diesjährigen Kamingespräch zu lesen.

Würzburg, 09. Dezember 2020 – Der Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsinformatik Prof. Dr. Axel Winkelmann veranstaltete das Kamingespräch in Kooperation mit der Noxum GmbH, Spezialist für Content Management und Redaktionssysteme. Am 09. Dezember 2020 fand das Kamingespräch bereits zum vierten Mal in den Räumlichkeiten der Universität Würzburg statt und wurde dieses Jahr zum ersten mal als digitale Veranstaltung durchgeführt.

„Nachbericht: Kaminabend 2020“ weiterlesen

Kaminabend 2020

Was ist der neue Treibstoff im E-Commerce?
Mittwoch, den 09.12.2020, 18.30 Uhr
Online-Meeting

Wir werden nach kurzen Impulsvorträgen von Prof. Axel Winkelmann und Norbert Klinnert in einer moderierten Diskussion die Potentiale des E-Commerce erschließen und das turbulente Jahr 2020 Revue passieren lassen.

  • Wie mache ich mein Unternehmen fit für den E-Commerce?
  • Wie entstehen digitale Geschäftsmodelle?
  • Wie kann ich von Standards wie z. B. ECLASS profitieren?
  • Wie bringe ich Ordnung in mein Datenchaos?

Anmeldung und Genusspaket

Bei der Anmeldung können Sie hinterlegen, ob Sie von uns ein Paket mit Wein und ein paar Kleinigkeiten erhalten möchten. Dieses Angebot ist für Sie kostenfrei (First Come, First Served). Der Anmeldeschluss für das Genusspaket ist der 03.12.2020. So können wir auch in Zeiten von Corona einen schönen gemeinsamen Abend verbringen. Stoßen Sie mit uns an!

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und den offenen Dialog mit Ihnen – die Veranstaltung ist für Sie kostenfrei, melden Sie sich über das Anmeldeformular der Universität Würzburg an!