Zur Bewältigung der Corona-Krise wurde
ein Konjunkturpaket beschlossen,[1]
das unter anderem den Umsatzsteuersatz von 19 auf 16 Prozent, beziehungsweise
von sieben auf fünf Prozent absenkt, um so die Binnennachfrage anzukurbeln.
Diese Reduzierung gilt für den Zeitraum vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020. Neben dem
positiven Effekt dieser Steuersenkung auf die Nachfrage entsteht allerdings
auch ein erheblicher Umstellungsaufwand. Aufgrund der gesetzlichen Pflicht zur
Gesamtpreisangabe fürchten viele Unternehmen Abmahnungen, wenn die Preise nicht
an den neuen, reduzierten Umsatzsteuersatz angepasst werden. Dieser Beitrag
soll daher den betroffenen KMU eine Hilfestellung geben, die Preise der eigenen
Waren rechtskonform anzugeben.
[1] Zweites
Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der
Corona-Krise vom 29. Juni 2020 – Zweites Corona-Steuerhilfegesetz – (BGBl. I S.
1512).
Die Verordnung (EU) 2019/1150 (auch genannt: „Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz“ oder „Platform-to-Business-VO“, kurz: „P2B-VO“) regelt die Beziehung von gewerblichen Nutzern (Unternehmen) und Online-Vermittlungsdiensten (Plattformen) sowie Online-Suchmaschinen. In diesem Beitrag soll vor allem auf die für Plattformen geltenden Regelungen, die auch für KMU höchste Relevanz haben, eingegangen werden.
Die Lehrstühle von Professor Pache und Professor Sosnitza laden herzlich zu einer Seminarreihe im Rahmen des EFRE-Projekts ein. In mehreren Vorträgen mit jeweils anschließenden Diskussionen werden Ihnen rechtliche Themen nähergebracht, die aktuelle Probleme aus dem Immaterialgüterrecht und Datenschutzrecht behandeln.
Die Seminarreihe beginnt am 18.06. um 16 Uhr, unter anderem mit dem Thema „Zur lauterkeitsrechtlichen Beurteilung von Werbeblockern im Internet“. Weitere Veranstaltungen sind unter anderem für den 25.06. und den 02.07. geplant. Bitte teilen Sie Frau Kira Schneider (kira.schneider@uni-wuerzburg.de) per Email mit, falls Sie an den Vorträgen teilnehmen möchten, damit wir Ihnen die Zugangsdaten schicken können.
Weiterführende Informationen können Sie der angehängten Einladung entnehmen:
Im Zuge der Corona-Krise erfahren insbesondere KMU und Freiberufler sowie Selbstständige teilweise heftige wirtschaftliche Rückschläge. Zur Bewältigung der Krise haben die Bundesregierung und die Landesregierung des Freistaats Bayern sich gegenseitig ergänzende Soforthilfemaßnahmen ins Leben gerufen. Da die Möglichkeiten vielfältig sind, hat der Lehrstuhl für BWL und Wirtschaftsinformatik kurz zusammengefasst, für wen solche Maßnahmen in Frage kommen und wo die relevanten Informationen zu finden sind.
Für die Soforthilfemittel des Bundes und Freistaats muss ein Antrag über das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie gestellt werden: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
Antragsberechtigte: Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe mit Liquiditätsengpässen
In diesen schwierigen Zeiten wünschen wir Ihnen weiterhin alles Gute!
Alle Angaben und Daten wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, es wird jedoch keine Gewähr für deren Vollständigkeit und Richtigkeit übernommen.
Die richtige Auswahl der Shopsysteme ist für viele Unternehmer nicht einfach. Der Navigator soll Unternehmen dabei helfen, unter einer Vielzahl an existierenden Shopsystemen, die für sie passendsten Lösungen zu ermitteln. Anhand der Antworten, sowie einer individuellen Gewichtung der verschiedenen Fragen, werden dem Unternehmen am Ende die passendsten Shopsysteme hinsichtlich ihrer Anforderungen ausgegeben!
In einem aktuellen Blog und Podcast sprechen Dr. Lukas Kagerbauer und Prof. Dr. Tanja Bipp über das Thema Veränderungen in der Arbeitswelt sowie Konsequenzen für individuelle Arbeitnehmer, die aktuelle Forschungsthemen im Rahmen des EFRE- Projektes mit dem Schwerpunkt Arbeitspsychologie betreffen.
Die drei Ausgaben des Podcasts sind hier online zu finden:
In ihrer Umsetzungsstrategie hat die Bundesregierung 111 Vorhaben vorgestellt, mit denen sie die digitale Transformation vorantreiben und aktiv gestaltet will. Mehr Infos unter www.digital-made-in.de.
Rechtssichere Digitalisierung: Über die juristischen Aspekte von Arbeit 4.0 informiert die Wissensbox Recht des Kompetenzzentrums Chemnitz.
Wenn auch Sie ein Digitalisierungsprojekt planen und Unterstützung, z. B. bei der Auswahl passender Technologien, bei der Gestaltung von neuen betrieblichen Abläufen oder bei rechtlichen Fragen haben, kommen Sie einfach auf uns zu!
Digitalisierung und Industrie 4.0 verändern die Unternehmens- und Arbeitswelt tiefgreifend und nachhaltig. Sie bringen hochflexible Wertschöpfungsketten und neuartige Geschäftsmodelle hervor und beeinflussen gerade die Unternehmensbereiche Produktion und Logistik hochgradig.
Auf diese fortschreitende Entwicklung müssen alle Unternehmen reagieren. Nicht nur die Konzerne, die „Großen“. Auch und gerade für KMU stellt die Umsetzung von Digitalisierungs- und Industrie 4.0-Projekten einen wichtigen Teil einer zukunftsorientierten Unternehmensstrategie dar. Unterstützung auf dem Weg zur digitalisierten Arbeitswelt bietet der kostenfreie Leitfaden Investitionskonzepte von Digital in NRW – praktisch, praxisnah und professionell.
Gerne untersützen wirSie im Rahmen des Forschungstransferprojekts als regionaler Ansprechpartner in Nordbayern kostenfrei bei Ihren Digitalisierungsvorhaben.
Aus der Arbeitsgruppe rund um Prof. Dr. Johannes Hewig sind bereits zwei Veröffentlichungen in anerkannten wissenschaftlichen Zeitschriften zum Thema Grundlagen der menschlichen Interaktion entstanden. Prof. Hewig und sein Team beschäftigen sich darin unter anderem mit dem Erfassen von Prosozialem Verhalten und den Hinweisreizen in Interaktionen. „Wissenschaftliche Artikel zu den Grundlagen der menschlichen Interaktion“ weiterlesen →
Ein Handwerksbetrieb managt die Werkzeugausstattung seines Fuhrparks mit digitaler Technik: Das Praxisbeispiel zeigt, wie Mittelständler erfolgreich digitalisieren.
Effiziente Arbeitsprozesse: Im Video wird veranschaulicht, wie ein Hersteller von Siebanlagen mit einer digitalen Warenannahme viel Arbeitszeit einspart.
Wenn Sie sich an diesen Erfolgsgeschichten ein Beispiel nehmen möchten und auch Sie Ideen für Digitalisierungsprojekte in Ihrem Unternehmen haben, erhalten Sie gerne unsere Unterstützung bei der Planung und Umsetzung! Kommen Sie einfach auf uns zu (z. B. per E-Mail an julian.kolb@uni-wuerzburg.de) oder informieren Sie sich hier über Fördermöglichkeiten.