Corona: Soforthilfemaßnahmen für KMU und Selbstständige

Photo: Branimir Balogovic

Im Zuge der Corona-Krise erfahren insbesondere KMU und Freiberufler sowie Selbstständige teilweise heftige wirtschaftliche Rückschläge. Zur Bewältigung der Krise haben die Bundesregierung und die Landesregierung des Freistaats Bayern sich gegenseitig ergänzende Soforthilfemaßnahmen ins Leben gerufen. Da die Möglichkeiten vielfältig sind, hat der Lehrstuhl für BWL und Wirtschaftsinformatik kurz zusammengefasst, für wen solche Maßnahmen in Frage kommen und wo die relevanten Informationen zu finden sind.

Das Bundesministerium für Finanzen hat eine FAQ-Seite eingerichtet, auf der Fragen und Antworten zu dem Schutzschirm der Bundesregierung zu finden sind: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020-03-13-Corona-FAQ.html

Die IHK Würzburg-Schweinfurt hat eine Informations-Hotline eingerichtet, bei der Unternehmen Antworten zu den Auswirkungen erhalten: https://www.wuerzburg.ihk.de/coronavirus.html

Für die Soforthilfemittel des Bundes und Freistaats muss ein Antrag über das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie gestellt werden: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

Antragsberechtigte: Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe mit Liquiditätsengpässen

Höhe der Förderung:

  • bis zu 5 Erwerbstätige 9.000 Euro,
  • bis zu 10 Erwerbstätige 15.000 Euro,
  • bis zu 50 Erwerbstätige 30.000 Euro,
  • bis zu 250 Erwerbstätige 50.000 Euro.

Zusätzlich können über die KfW-Corona-Hilfe kurzfristig Kredite beantragt werden: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html. Für die Abwicklung sind die Banken und Sparkassen zuständig.

In diesen schwierigen Zeiten wünschen wir Ihnen weiterhin alles Gute!

Alle Angaben und Daten wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, es wird jedoch keine Gewähr für deren Vollständigkeit und Richtigkeit übernommen.