Bei Kaufentscheidungen spielen für den Verbraucher die Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit der Anbieter heute eine enorme Rolle, sodass immer häufiger Unternehmen mit diesen Eigenschaften werben. Doch auch dabei sind die Vorschriften des Lauterkeitsrechts zu beachten, da nicht ohne Weiteres jedes Unternehmen mit Umweltfreundlichkeit oder Nachhaltigkeit werben darf, wenn es dadurch zu einer Irreführung der Verbraucher kommt. Eine EU-weite Untersuchung hat ergeben, dass viele Werbeangaben über die Nachhaltigkeit von Produkten oder Dienstleistungen gegen Verbraucherschutzvorschriften verstoßen. Bei über 40% der geprüften Produkte seien irreführende Angaben festgestellt worden, meldet das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.