Im September 2020 haben wir bereits über die unionsrechtlichen Änderungen durch die Omnibus-Richtlinie berichtet, die unter anderem Regelungen zu dem Umgang mit Online-Bewertungen und Rankings enthält. Nach einem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 4.11.2020 und dem Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht“ der Bundesregierung vom 20.1.2021 wurde am 10.06.2021 das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Es kam mit dem Beschluss des Bundesrates, keinen Antrag nach Art. 77 Abs. 2 GG zu stellen, zustande. Das Gesetz dient der Umsetzung der Vorgaben aus der Omnibus-Richtlinie 2019/2161 und soll am 28.05.2022 in Kraft treten.