Am 7. Januar 2020 trat die Richtlinie (EU) 2019/2161 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 in Kraft, die innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umzusetzen ist. In diesem Infobrief können Sie sich über die Auswirkungen der Richtlinie auf Suchmaschinenrankings informieren.
Autor: Lehrstuhl Prof. Winkelmann
Infobrief: Preisdarstellung nach der Umsatzsteuersenkung im Rahmen des Corona-Konjunkturpaketes
Zur Bewältigung der Corona-Krise wurde
ein Konjunkturpaket beschlossen,[1]
das unter anderem den Umsatzsteuersatz von 19 auf 16 Prozent, beziehungsweise
von sieben auf fünf Prozent absenkt, um so die Binnennachfrage anzukurbeln.
Diese Reduzierung gilt für den Zeitraum vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020. Neben dem
positiven Effekt dieser Steuersenkung auf die Nachfrage entsteht allerdings
auch ein erheblicher Umstellungsaufwand. Aufgrund der gesetzlichen Pflicht zur
Gesamtpreisangabe fürchten viele Unternehmen Abmahnungen, wenn die Preise nicht
an den neuen, reduzierten Umsatzsteuersatz angepasst werden. Dieser Beitrag
soll daher den betroffenen KMU eine Hilfestellung geben, die Preise der eigenen
Waren rechtskonform anzugeben.
[1] Zweites Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise vom 29. Juni 2020 – Zweites Corona-Steuerhilfegesetz – (BGBl. I S. 1512).
Infobrief: Vorteile für KMU aus der neuen Verordnung (EU) 2019/1150
Die Verordnung (EU) 2019/1150 (auch genannt: „Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz“ oder „Platform-to-Business-VO“, kurz: „P2B-VO“) regelt die Beziehung von gewerblichen Nutzern (Unternehmen) und Online-Vermittlungsdiensten (Plattformen) sowie Online-Suchmaschinen. In diesem Beitrag soll vor allem auf die für Plattformen geltenden Regelungen, die auch für KMU höchste Relevanz haben, eingegangen werden.
Seminarreihe zum Thema Digitalisierung
Die Lehrstühle von Professor Pache und Professor Sosnitza laden herzlich zu einer Seminarreihe im Rahmen des EFRE-Projekts ein. In mehreren Vorträgen mit jeweils anschließenden Diskussionen werden Ihnen rechtliche Themen nähergebracht, die aktuelle Probleme aus dem Immaterialgüterrecht und Datenschutzrecht behandeln.
Die Seminarreihe beginnt am 18.06. um 16 Uhr, unter anderem mit dem Thema „Zur lauterkeitsrechtlichen Beurteilung von Werbeblockern im Internet“. Weitere Veranstaltungen sind unter anderem für den 25.06. und den 02.07. geplant. Bitte teilen Sie Frau Kira Schneider (kira.schneider@uni-wuerzburg.de) per Email mit, falls Sie an den Vorträgen teilnehmen möchten, damit wir Ihnen die Zugangsdaten schicken können.
Weiterführende Informationen können Sie der angehängten Einladung entnehmen:
Infobrief: BGH schränkt die Verwendbarkeit von Testsiegeln ein
Rezensionen von Produkten oder Dienstleistungen helfen Kunden bei der
Auswahl und sind damit auch ein effektives Werbemittel für den
Online-Verkäufer. Aber kann der Verkäufer abgemahnt werden, wenn
Kunden in Rezensionen irreführenden Behauptungen aufstellen, die der
Verkäufer selbst nicht tätigen dürfte? Dazu hat der BGH in einem
aktuellen Urteil stellung genommen.
Weitere Informationen finden Sie im beigefügten Infobrief.
Einladung Webinar „Digital gestärkt aus der Krise“ am 24.04.2020
Die Corona-Pandemie hält ganz Deutschland in Atem. Insbesondere der aktuelle Shutdown bringt nicht nur tiefgreifende Veränderungen im Privatleben, sondern stellt auch die Wirtschaft vor enorme Herausforderungen. Auch wir haben uns deshalb für das Format des Webinars entschieden, an dem Sie bequem online, ohne An- oder Abfahrtszeiten, teilnehmen können.
Viele Unternehmen entwickeln in der derzeitigen Krise eine neue Wertschätzung für eine verlässliche IT-Infrastruktur. Fast ebenso viele, insbesondere mittelständische Unternehmen müssen jedoch feststellen, dass hierzu hilfreiche Investitionen in die Digitalisierung versäumt wurden. Die existierenden Prozesse weisen nicht die nötige Flexibilität auf, große Teile der Aufgabenbearbeitung aus dem Home-Office zu erbringen, die Vorgänge bedarfsgerecht anzupassen oder dank geeigneter Unternehmenssoftware auf spontane Absprachen zwischen Kollegen sowie dem Nachschlagen von Informationen in Leitz-Ordnern verzichten zu können.
Große Hemmnisse stellen insbesondere nur lückenhaft digitalisierte Prozesse und die derzeit unzuverlässige Qualität der Unternehmensdaten in den genutzten Software-Lösungen dar. Häufigste Probleme sind unvollständige Einträge, veraltete Informationen sowie Fehler und Inkonsistenzen aller Art.
Wir möchten Ihnen zeigen, warum jetzt der richtige Zeitpunkt ist, um Ihr Unternehmen digital aufzustellen und was es dabei zu beachten gibt.
Nutzen Sie daher Ihre Chance und erfahren Sie am
24.04.2020 von 10.00 Uhr – 12.00 Uhr wie Sie Ihr Unternehmen sicher aus der Kriese steuern können.
Die Teilnahme ist kostenfrei. Zur besseren Planung bitten wir um eine kurze Anmeldung bis zum 22.04.2020 per Email an: digitalisierung@uni-wuerzburg.de Sie erhalten im Anschluss eine Bestätigungsmail mit den Zugangsdaten zum Webinar.
Weitere Informationen finden Sie im beigefügten Flyer:
Corona: Soforthilfemaßnahmen für KMU und Selbstständige
Im Zuge der Corona-Krise erfahren insbesondere KMU und Freiberufler sowie Selbstständige teilweise heftige wirtschaftliche Rückschläge. Zur Bewältigung der Krise haben die Bundesregierung und die Landesregierung des Freistaats Bayern sich gegenseitig ergänzende Soforthilfemaßnahmen ins Leben gerufen. Da die Möglichkeiten vielfältig sind, hat der Lehrstuhl für BWL und Wirtschaftsinformatik kurz zusammengefasst, für wen solche Maßnahmen in Frage kommen und wo die relevanten Informationen zu finden sind.
Das Bundesministerium für Finanzen hat eine FAQ-Seite eingerichtet, auf der Fragen und Antworten zu dem Schutzschirm der Bundesregierung zu finden sind: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020-03-13-Corona-FAQ.html
Die IHK Würzburg-Schweinfurt hat eine Informations-Hotline eingerichtet, bei der Unternehmen Antworten zu den Auswirkungen erhalten: https://www.wuerzburg.ihk.de/coronavirus.html
Für die Soforthilfemittel des Bundes und Freistaats muss ein Antrag über das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie gestellt werden: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
Antragsberechtigte: Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe mit Liquiditätsengpässen
Höhe der Förderung:
- bis zu 5 Erwerbstätige 9.000 Euro,
- bis zu 10 Erwerbstätige 15.000 Euro,
- bis zu 50 Erwerbstätige 30.000 Euro,
- bis zu 250 Erwerbstätige 50.000 Euro.
Zusätzlich können über die KfW-Corona-Hilfe kurzfristig Kredite beantragt werden: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html. Für die Abwicklung sind die Banken und Sparkassen zuständig.
In diesen schwierigen Zeiten wünschen wir Ihnen weiterhin alles Gute!
Alle Angaben und Daten wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, es wird jedoch keine Gewähr für deren Vollständigkeit und Richtigkeit übernommen.
Zwei spannende Veranstaltungen der IHK Würzburg-Schweinfurt
16. Patentforum am 10. März 2020 in Würzburg, IHK Hauptgeschäftstelle
Die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen hängt maßgeblich von deren Innovationskraft und von der Fähigkeit, ihr geistiges Eigentum zu schützen, ab. Gewerbliche Schutzrechte wie Patente und Gebrauchsmuster spielen dabei eine wichtige Rolle. Gleichzeitig sind Patentanmeldungen ein wichtiger Gradmesser der Innovationsfähigkeit ganzer Volkswirtschaften. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen unterschätzen oftmals die wirtschaftliche Bedeutung gewerblicher Schutzrechte. Richtig eingesetzt können diese enorm zur Wertschöpfung und nachhaltigem Wachstum des Unternehmens beitragen.
Doch was gilt es zu beachten? Welche Schutzrechte gibt es und welche sind
geeignet? Wo erhalte ich erste Informationen? Und wie geht der Mittelstand
konkret beim Thema geistiges Eigentum vor? Diese und weitere Themen möchte die IHK am 16. Patentforum Nordbayern mit Ihnen diskutieren.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
https://events.wuerzburg.ihk.de/patentforum16
eBre@kfast – Mehr Sichtbarkeit durch Videos & Das 1×1 des Onlinemarketings am 23. April 2020 in Würzburg, IHK Hauptgeschäftsstelle
Die Veranstaltung findet in Zusammenarbeit der IHK mit der Google Zukunftswerkstatt statt und gliedert sich in zwei separate Trainingseinheiten, welche auch unabhängig voneinander besucht werden können.
Erfahren Sie mehr über den Einsatz von Videos für Ihren Geschäftserfolg, von der Auswahl der Inhalte, über die Bewerbung auf YouTube bis hin zur Analyse der Aktivitäten. Erkennen Sie das Potenzial von Onlinemarketing, indem Sie mehr über Nutzer, Onlinekanäle und Möglichkeiten der Kundenansprache lernen. Es sind keine Vorkenntnisse notwendig. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Bitte melden Sie sich verbindlich an.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
https://events.wuerzburg.ihk.de/video-onlinemarketing
Quelle: IHK Würzburg-Schweinfurt
Umfrage zu Erholung und Digitalisierung
Aktuell untersucht der Lehrstuhl für Psychologie II (Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie) wie Erholung im Zeitalter der Digitalisierung noch besser gelingen kann. Die Umfrage beleuchtet dabei das Erholungsverhalten von Beschäftigten über den Zeitraum von einer Woche. Als besonderen Anreiz erhalten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer direkt nach Abschluss der Untersuchung einen individuellen Rückmeldebericht über Ihr Energie- und Erholungsniveau.
Alle weiteren Informationen und die Anmeldung zur Studie finden Sie hier: https://www.unipark.de/uc/erholen/
Wie gelingt Erholung im Zeitalter der Digitalisierung?
Die Veränderung der Arbeitswelt durch die Digitalisierung hat auch Auswirkung auf die Erholung von Beschäftigten. Der Lehrstuhl für Psychologie II (Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie) hat sich mit dem aktuellen Forschungsstand befasst und die wichtigsten Ergebnisse in einem Bericht zusammengefasst. Außerdem erhalten Beschäftigte und Führungskräfte/Unternehmen kurze, praktische Tipps wie Erholung gefördert werden kann. Den Bericht können Sie hier herunterlanden.