Im September 2020 haben wir bereits über die unionsrechtlichen Änderungen durch die Omnibus-Richtlinie berichtet, die unter anderem Regelungen zu dem Umgang mit Online-Bewertungen und Rankings enthält. Nach einem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 4.11.2020 und dem Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht“ der Bundesregierung vom 20.1.2021 wurde am 10.06.2021 das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Es kam mit dem Beschluss des Bundesrates, keinen Antrag nach Art. 77 Abs. 2 GG zu stellen, zustande. Das Gesetz dient der Umsetzung der Vorgaben aus der Omnibus-Richtlinie 2019/2161 und soll am 28.05.2022 in Kraft treten.
Monat: Juli 2021
Studie: eReadiness deutscher Unternehmen
Im Rahmen der Studie wurde untersucht, inwiefern Unternehmen der Herausforderungen der Digitalisierungsstudie gewachsen sind. Durchgeführt über einen längeren Zeitraum, liefert die Studie Anhaltspunkte, wie der Stand der Unternehmen in Bezug auf Digitalisierungsbestreben ausgeprägt ist. Anstatt eine gesamtheitliche Ansicht zu erzielen, untersucht die Studie insbesondere interne Faktoren der Digitalisierung, zusammengefasst unter dem Begriff eReadiness. Die Studie basiert auf dem Perceived E-Readiness Model von Molla und Licker (2005), welches eine stufenweise Einordnung der eReadiness von Unternehmen erlaubt. Im Rahmen der Studie wurden 22 Unternehmen befragt, welche zum Zeitpunkt der Umfrage hauptsächlich unter die KMU-Definition fallen. Die Ergebnisse zeigen, dass insbesondere kleine und Kleinstunternehmen erhebliche Schwierigkeiten haben, aufgrund mangelnder eReadiness Digitalisierungsbestreben durchzuführen. Während einige Unternehmen durchaus eine gewisse eReadiness besitzen, verfügt ein Großteil der Unternehmen nur über grundlegende IT-Ressourcen, -Infrastruktur, sowie -KnowHow. Die Studie offenbart, dass den Unternehmen weiterhin durch effektive Kommunikation die Vorzüge der Digitalisierung aufgezeigt werden müssen. Gleichzeitig müssen die Unternehmen bei ihren grundlegenden Digitalisierungsbestrebungen gut unterstützt werden.